
Generalversammlung
Bitte wähle aus der linken Menüleiste das gewünschte Jahr für Informationen zu der jeweiligen Generalversammlung.
Gemäss Tennis-Club Bremgarten Statuten III A Absatz 24 findet die
ordentliche Generalversammlung des Tennis-Club Bremgarten findet alljährlich im Frühjahr,
spätestens im Monat März, statt. Die Einladung mit Traktandenliste muss
den Mitgliedern mindestens 10 Tage im voraus zugestellt werden.
Art. 26
In die Kompetenz der Generalversammlung fallen
a) Genehmigung des Protokolls
b) Abnahme der Jahresberichte und Jahresrechnung
c)
Genehmigung des Budgets, Festsetzung der Jahresbeiträge und andere
Gebühren, sowie Festlegen der Höchstzahl der Clubmitglieder.
d) Wahl des Präsidenten, der weiteren Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren.
Art. 27
Anträge
der Mitglieder an die Generalversammlung müssen dem Vorstand mindestens
20 Tage vor der Generalversammlung schriftlich mitgeteilt werden oder
entsprechend der, in der Einladung festgehaltenen Frist. Über die
Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste figurieren, muss an der
Generalversammlung nicht Beschluss gefasst werden.
Art. 28
Die
Beschlüsse an der Generalversammlung werden mit dem absoluten Mehr
gefasst, es sei denn, die Statuten schreiben ausdrücklich ein
bestimmtes Quorum vor. Für die Wahlen gilt ebenfalls das absolute Mehr.
Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, es sei denn, dass 2/3 der
anwesenden Stimmberechtigten die Durchführung geheimer Wahlen oder
Abstimmungen verlangen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
Vorsitzende.
Letzte Änderung: 15.01.2008
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