Generalversammlung

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Gemäss Tennis-Club Bremgarten Statuten III A Absatz 24 findet die ordentliche Generalversammlung des Tennis-Club Bremgarten findet alljährlich im Frühjahr, spätestens im Monat März, statt. Die Einladung mit Traktandenliste muss den Mitgliedern mindestens 10 Tage im voraus zugestellt werden.

Art. 26
In die Kompetenz der Generalversammlung fallen

a)  Genehmigung des Protokolls
b)  Abnahme der Jahresberichte und Jahresrechnung
c)  Genehmigung des Budgets, Festsetzung der Jahresbeiträge und andere Gebühren, sowie Festlegen der Höchstzahl der Clubmitglieder.
d)  Wahl des Präsidenten, der weiteren Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren.

Art. 27
Anträge der Mitglieder an die Generalversammlung müssen dem Vorstand mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung schriftlich mitgeteilt werden oder entsprechend der, in der Einladung festgehaltenen Frist. Über die Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste figurieren, muss an der Generalversammlung nicht Beschluss gefasst werden.

Art. 28
Die Beschlüsse an der Generalversammlung werden mit dem absoluten Mehr gefasst, es sei denn, die Statuten schreiben ausdrücklich ein bestimmtes Quorum vor. Für die Wahlen gilt ebenfalls das absolute Mehr.
Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, es sei denn, dass 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten die Durchführung geheimer Wahlen oder Abstimmungen verlangen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.




Letzte Änderung: 15.01.2008
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